Allgemeine Geschäftsbedinungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und unsere Unternehmen für Transport- und Zusatzleistungen. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarungen dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

  1. Unsere Pflichten

Unsere Hauptpflicht besteht im Organisieren der angenommenen Aufträge. Wir sind verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen.

Reinigung:
Falls nötig führen wir die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch. Darüber hinaus müssen wir bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

  1. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Auftrages benötigte Angaben machen. Bei Abweichung zwischen den auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten können wir einen angemessenen Zuschlag verlangen.

  1. Preise

Die Preise werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lagerungen werden den Kunden auf den ganzen Monat berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.

  1. Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen:

Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.) Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren, Fugen reinigen, Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangs leisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen polieren, Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen, Waschmaschine/Tumber, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.

4.1. Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind:

Terrasse Hochdruck reinigen, Bohrlöcher zugipsen, Flecken an den Wänden radieren, Shampoonieren von Teppichen, Fugen reinigen, Polieren von Stein- und Parkettböden und spezielle Anbauten, (z.B. Wintergärten).

  1. Bezahlung

Zahlungen sind am Umzugstag bar dem Teamleiter zu bezahlen (per Einzahlungsschein nur mit Einverständnis von uns möglich). Die Bezahlung per Rechnung gilt erst bei einem Betrag ab CHF 1’000.- nur für den Umzug. Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer bar am Tag der Übergabe. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 10 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

  1. Preise

Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen, besondere Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwendungen:

  • a) das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch den Frachtführer vorgenommen werden müssen.
  • b) spezieller Hin- oder Rücktransport von Packmaterial sowie dessen Miete oder Kauf;
  • c) das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Spezialisten benötigen;
  • d) der Transport von Kühlschränken/Truhen von über 200 l, Klavieren, Flügeln, Kassenschränken und anderen Gegenständen vom mehr als 100 kg Eigengewicht;
  • e) das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.;
  • f) der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat;
  • g) die Prämien von Transportversicherungen;
  • h) Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen;
  • i) Strassensteuern und Fährkosten sowie amtliche Gebühren aller Art;
  • j) Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen im Interesse des Umzuges auch ohne besonderen Auftrag;
  • k) Mehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals, das der Frachtführer nicht verschuldet hat;
  • l) ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind;

Das Abnehmen und Anbringen von Beleuchtungskörpern und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Apparaten darf zufolge gesetzlicher Bestimmungen nicht durch das Transportpersonal vorgenommen werden.

  1. Versicherung

Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.- oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

  1. Rücktritt des Auftraggebers

Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 500.- verrechnet.

  1. Rücktritt des Auftragnehmers

Unser Unternehmer kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

  1. Besondere Vereinbarung

Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

  1. Haftung

Wir sind haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Unsere Firma haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet sind wir nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der unsere Firma beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung unsere Firma beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

  1. Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und unsere Firma innert 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

  1. Datenschutz

Unsere Firma wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich unsere Firma erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Unsere Firma verpflichtet insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.

  1. Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Oktober 2018 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.


Ruopihöhe 9

6016 Luzern

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